Aktuelle Mitteilung des Tschechischen Gesundheitsministeriums
MIT WIRKUNG VOM 3. DEZEMBER 2020
kann jeder Bürger der Europäischen Union auf der Grundlage eines Beschlusses des Gesundheitsministeriums für einen Zeitraum von höchstens 24 Stunden in die Tschechische Republik einreisen.
Ministerium für Gesundheit, Verordnung vom 30.11.2020, Artikel I.,
Absatz 2 b)